Aktuelle Schadenbeispiele:

  • Ein Mitarbeiter stolpert über ein Kabel und reißt den Bildschirm vom Tisch. Die Versicherung trägt den Schaden.
  • Während einer kurzen Abwesenheit vom Arbeitsplatz wird dem Mitarbeiter ein Laptop vom Schreibtsich gestohlen. Die Tür war während der kurzen Abwesenheit nicht verschlossen. Es handelt sich also um keinen Einbruchdiebstahl (gegen den Sie über die Inhaltsversicherung ggf. schon versichert sind). In der Elektronikversicherung ist jedoch auch einfacher Diebstahl mitversichert.