Betriebs­haftpflicht-Versicherung


Ähnlich wie für Privatpersonen gibt es auch für Betriebe einen Haftpflichtversicherungsschutz, die Betriebshaftpflicht-Versicherung

Die gesetzliche Verpflichtung zum Schadenersatz trifft alle Unternehmer und ihre Angestellten, wenn sie in Ausführung ihrer betrieblichen Tätigkeit Schäden verursachen. Mit der Führung Ihres Betriebes unterliegen Sie vielfältigen Haftungsrisiken. Für schuldhaft verursachte Schäden haften Sie in unbegrenzter Höhe und mit Ihrem ganzen Vermögen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz gegen mögliche Folgen der gesetzlichen Haftpflicht Ihres Betriebes. Sie als Betriebsinhaber werden von Schadenersatzansprüchen Dritter, die aus von Ihnen oder Ihren Mitarbeiter verursachten Schäden resultieren, freigestellt.
Versicherungsschutz vor Schadenersatzansprüchen Dritter in Bezug auf erlittene:
  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden
Die Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung im Schadenfall:
  • Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.
  • bei berechtigten Ansprüchen Zahlung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
  • Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche werden abgewehrt, auch vor Gericht (Übernahme von Prozess-, Anwalts- und Gutachterkosten).