Tierhalter­haftpflicht-Versicherung


Nach Schätzungen finden in Deutschland jährlich ca. 500.000 Hundewelpen einen neuen Besitzer. Hier ist der Besitzerwechsel von erwachsenen Hunden noch nicht berücksichtigt.

Benötigt der Hundehalter eine Hundehaftpflicht? WARUM ??

Weil für Tierhalter umfassende Haftungsbestimmungen gelten:
In § 823 BGB Abs.1 heißt es: " Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet."

Dies gilt auch für Halter eines Tieres. So entsteht bereits dann eine Verpflichtung zum Schadenersatz, wenn ganz ohne eigenes Zutun des Tierhalters - einzig durch das Verhalten des Tieres - ein Schaden verursacht wird. Der Gesetzgeber spricht in diesem Fall von der s.g. Gefährdungshaftung.
Und weil in vielen Bundesländern (z.B. in Berlin, Hessen, Sachsen-Anhalt usw.) die Haftpflichtversicherung für Hunde gesetzlich vorgeschrieben ist.

Wenn das Temperament von Ihrem Liebling mal durchgeht und doch in das Bein anstatt in den Knochen gebissen wird, kann das für Herrchen oder Frauchen teuer werden. Die Hunde-Haftpflichtversicherung schützt Sie in vereinbarten Umfang vor diesen finanziellen Risiken und Folgen, denn auch Hunde haben mal einen schlechten Tag.
Unter anderem besteht der folgende Versicherungsschutz:
  • Auslandsaufenthalt bis zu 1 Jahr weltweit
  • beitragsfreie Mitversicherung von Hundewelpen bis zum 1. Lebensjahr
  • Mietsachschäden an privaten Wohnungen und an beweglichen Sachen (Inventar) in Hotels und Ferienwohnungen
  • kein Leinenzwang
Denn auch Hunde haben mal einen schlechten Tag.

Und so einfach kommen Sie an die günstige Tierhalterhaftpflicht-Versicherung.