Vermögens­schaden­haftpflicht- Versicherung für Reise­veranstalter


Wie schon zur Personen- und Sachschaden-Haftpflicht-Versicherung erläutert, hat der Gesetzgeber mit dem §§ 651 a- m BGB die Haftungsgrundlagen für Reiseveranstalter festgelegt.

Neben einer Personen- und Sachschaden-Haftpflicht-Versicherung sollte für jeden Reiseveranstalter auch Versicherungsschutz zur Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung bestehen. Innerhalb der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung werden Schadenersatzansprüche der Reiseteilnehmer wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, Verdienstausfall usw. geprüft sowie entschädigt oder abgelehnt.

Unser Angebot zur Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung:
Deckungssumme
Mindestprämie
€ 100.000,00
€ 260,00
Prämie pro Reiseteilnehmer
Flug-/ Schiffreisen
€ 0,45
Selbstfahrer/ Bahn/ Fewo
€ 0,15
Bustagesfahrten
€ 0,15
Busmehrtagesfahrten
€ 0,35
Selbstbeteiligung im Schadenfall:
10%, mind. EUR 50,00, max EUR 500,00 je Schadenfall