Vermögensschadenhaftpflicht- Versicherung für Reiseveranstalter
Wie schon zur Personen- und Sachschaden-Haftpflicht-Versicherung erläutert, hat der Gesetzgeber mit dem §§ 651 a- m BGB die Haftungsgrundlagen für Reiseveranstalter festgelegt.
Neben einer Personen- und Sachschaden-Haftpflicht-Versicherung sollte für jeden Reiseveranstalter auch Versicherungsschutz zur Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung bestehen. Innerhalb der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung werden Schadenersatzansprüche der Reiseteilnehmer wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, Verdienstausfall usw. geprüft sowie entschädigt oder abgelehnt.
Unser Angebot zur Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung: