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| Auslands-Reise-Krankenversicherung |
| Versicherungsschutz wird gewährt für akut eintretende Unfälle und Krankheiten während der Reise. |
- Es werden die Kosten für notwendige Heilbehandlungen im Ausland übernommen
- Hierzu gehören die ambulanten Heilbehandlungen und die stationären Behandlungen, einschließlich Operationen und Arzneien.
- Kostenübernahme eines Krankentransportes im Ausland in ein Krankenhaus.
- Es werden die Kosten eines medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport an den Wohnsitz des Reiseteilnehmers bzw. in das dem Wohnort nächstgelegene Krankenhaus erstattet.
- Verstirbt der Reiseteilnehmer im Ausland, so wird entweder die Bestattung vor Ort oder die Kosten der Überführung ersetzt.
- usw.
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| Im Fall eines nachträglichen Erstattungsanspruchs werden 50,- EUR Bearbeitungspauschale fällig. |
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