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| Reise-Rücktrittskosten-Versicherung |
Rücktritt vor Reiseantritt (Stornierung/ Stornoschutz)
Der Reiseteilnehmer kann aufgrund eines versicherten Rücktrittsgrundes vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Folgende Rücktrittsgründe sind u. a. versichert: Tod Schwerer Unfall und unerwartet schwere Erkrankung Schwangerschaft und Impfunverträglichkeit Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarschäden oder strafbare Handlungen (z.B. Einbruch/Diebstahl) Verlust des Arbeitsplatzes Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit Arbeitsplatzwechsel Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, Wehrübung oder Zivildienst Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen Nichtversetzung eines Schülers Kurzarbeit usw.
Ein Schadenbeispiel aus der Praxis: Der Reiseteilnehmer erleidet einen Beinbruch und erhält einen Gipsverband. Er kann die Reise nicht antreten.
Selbstbehalt im Schadenfall: Der Selbstbehalt je Schadenfall beträgt 20% des erstattungsfähigen Schaden, mindestens € 25,- pro Person. Bei Tarifen ohne Selbstbehalt enfällt dieser komplett. |
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