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Personen- und Sachschaden-Haftpflicht-Versicherung für Reiseveranstalter

Jeder Reiseveranstalter verpflichtet sich durch seinen Reisevertrag, die angebotenen Reiseleistungen fehlerfrei zu erbringen. Nach den Vorschriften des Reisevertragsgesetz (§§ 651 a-m BGB) ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie den zugesicherten Eigenschaften entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist. Dies gilt auch für die Erfüllungsgehilfen (Leistungsträger) des Reiseveranstalters. Leistungsträger sind u.a. Hotels und andere Unterkünfte, Erbringer von Transferfahrten und viele mehr.

Der Reiseveranstalter haftet im gleichen Umfang auch für seine Leistungsträger, wenn ein etwaiges Verschulden (wobei leichte Fahrlässigkeit genügt) vorliegt.

Bietet der Reiseveranstalter Flugreisen an, so kommt die Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer noch hinzu (nach dem Montrealer Übereinkommen auf internationalen Flüge mit € 123.318,00 p. P.).

Durch den Abschluss der von uns angebotenen Personen- und Sachschaden-Haftpflicht-Versicherung für Reiseveranstalter kann das Haftungsrisiko aufgrund der genannten Rechtslage weitgehend abdecken.
Der Haftpflichtversicherer übernimmt für Sie im Leistungsfall:
  • die rechtliche Prüfung der geltend gemachten Schadenersatzansprüche
  • die Entschädigung der berechtigten Ansprüche (Zahlung)
  • die Abwehr der unberechtigten Ansprüche. Sollte es bei der Abwehr der Ansprüche zu einem Rechtsstreit kommen, so wird dieser vom Versicherer geführt, auch vor Gericht
Ein Prämienbeispiel für folgende Deckungssummen
(höhere Deckungssummen sind möglich):


Personenschäden                 € 7.500.000,–
Sachschäden                         €    750.000,–


Die Prämien richten sich nach der Art der Beföderung und der Höhe der Deckungssummen. Bei dem Personenschäden gibt es keine Summenbegrenzung pro Person. Die genannten Deckungssummen gelten je Schadenfall und stehen in einem Versicherungsjahr 2-fach zur Verfügung.

Nachfolgend unser Angebot:
Prämie fürFlug-/Schiffreisen0,42 EUR je Reiseteilnehmer
Selbstfahrer (z.B. Bahn/FeWo)0,14 EUR je Reiseteilnehmer
Bustagesfahrten0,12 EUR je Reiseteilnehmer
Busmehrtagesfahrten0,25 EUR je Reiseteilnehmer
Mindestprämie                    € 260,–
Alle Prämien zzgl. V.- Steuer.

Selbstbeteiligung im Schadenfall:
Personenschaden keine Selbstbehalt
Sachschaden generell nur EUR 500,00

Für Sport-, Incentive- und Abenteuerreisen gelten gesonderte Prämien, welche wir Ihnen gern auf Anfrage benennen.
   
 
     »  Antwortcoupon P. und S. (PDF)
     »  Nähere Informationen zum Montrealer Übereinkommen (PDF)
     »  Nähere Informationen zum Reisevertragsgesetzt § 651 (PDF)


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