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Vermögensschadenhaftpflicht- Versicherung für Reiseveranstalter
Wie schon zur Personen- und Sachschaden-Haftpflicht-Versicherung erläutert, hat der Gesetzgeber mit dem §§ 651 a- m BGB die Haftungsgrundlagen für Reiseveranstalter festgelegt.
Neben einer Personen- und Sachschaden-Haftpflicht-Versicherung sollte für jeden Reiseveranstalter auch Versicherungsschutz zur Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung bestehen. Innerhalb der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung werden Schadenersatzansprüche der Reiseteilnehmer wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, Verdienstausfall usw. geprüft sowie entschädigt oder abgelehnt. |
Unser Angebot zur Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung:
Deckungssumme € 100.000,00 Mindestprämie € 260,00
Prämie je Reiseteilnehmer:
Flug-Schiffreisen € 0,45 Selbstfahrt/Bahn/Fewo € 0,26 Bustagesfahrten € 0,15 Bustagesmehrfahrten € 0,35 (Alle Prämien zzgl. V.- Steuer) Selbstbeteiligung im Schadenfall: 10%, mind. EUR 50,00, max EUR 500,00 je Schadenfall |
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