Auslands-Reise-Kranken­versicherung

Versicherungsschutz wird gewährt für akut eintretende Unfälle und Krankheiten während der Reise.

  • Es werden die Kosten für notwendige Heilbehandlungen im Ausland übernommen
  • Hierzu gehören die ambulanten Heilbehandlungen und die stationären Behandlungen, einschließlich Operationen und Arzneien.
  • Kostenübernahme eines Krankentransportes im Ausland in ein Krankenhaus.
  • Es werden die Kosten eines medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport an den Wohnsitz des Reiseteilnehmers bzw. in das dem Wohnort nächstgelegene Krankenhaus erstattet.
  • Verstirbt der Reiseteilnehmer im Ausland, so wird entweder die Bestattung vor Ort oder die Kosten der Überführung ersetzt.
  • usw.
Im Fall eines nachträglichen Erstattungsanspruchs werden 50 € Bearbeitungspauschale fällig.