Reise-Haftpflicht-Versicherung


Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens auf Reisen.

Versicherungsschutz wird gewährt für den Fall, dass die versicherte Person wegen eines Schadenereignisses, das den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschäden) oder die Beschädigung der Vernichtung von Sachen (Sachschäden) zur Folge hat, für diese Folgen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.
Der Umfang des Versicherungsschutzes umfasst die:
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Ersatz von Entschädigungen