Reise-Gepäck-Versicherung


1) Mitgeführtes Reisegepäck

Versicherungsschutz wird gewährt für mitgeführtes Gepäck, wenn dieses abhanden kommt oder beschädigt wird durch folgende Ereignisse:
  • Strafbare Handlungen wie Raub oder Diebstahl
  • Unfall eines Transportmittel (z.B. Verkehrsunfall)
  • Feuer oder Elementarschäden (z.B. Überschwemmung)

2) Aufgegebenes Reisegepäck


Versicherungsschutz wird für aufgegebenes Reisegepäck gewährt, wenn sich dieses in Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, eines Beherbergungsbetriebes oder einer Gepäckaufbewahrung befindet und dann abhanden kommt oder beschädigt wird.

Als Reisegepäck gelten Sachen des persönlichen Reisebedarfs, einschließlich Geschenke und Reiseandenken.
Der Selbstbehalt in der Reisegepäckversicherung beträgt 10% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 50 € je Schadenfall.