Reise­abbruch-Versicherung


Reiseabbruch nach Reiseantritt (Mehrkosten - Versicherung)
Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen (Ersatzreise)

Es werden die Mehrkosten einer Rückreise ersetzt, wenn diese aufgrund eines versicherten Ereignis nicht planmäßig angetreten werden kann. Ebenso werden die Mehrkosten eines verlängerten Aufenthaltes und der Rückreise ersetzt, wenn die Reise wegen eines versicherten Grund nicht planmäßig beendet werden kann.

Zusätzlich besteht Versicherungsschutz, wenn der Reiseteilnehmer die gebuchte Reise angetreten hat und während der Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses die Reise abbrechen muss. Ersetzt wird dann der nicht in Anspruch genommene Teil der Reiseleistungen.

Ein Schadenbeispiel aus der Praxis: Der Reiseteilnehmer erleidet während der Reise einen Schwächeanfall und wird daraufhin stationär im Krankenhaus aufgenommen. Am Tag der planmäßigen Abreise befindet er sich noch in stationärer Behandlung. Die Mehrkosten der nicht planmäßigen Rückreise werden erstattet.

Ein weiteres Schadenbeispiel aus der Praxis: Die planmäßige Rückreise kann nicht erfolgen, da aufgrund von Überschwemmungen der Heimatflughafen nicht angeflogen werden kann. Der Aufenthalt für den Reiseteilnehmer verlängert sich daraufhin. Die Mehrkosten des verlängerten Aufenthaltes und der Rückreise werden erstattet.

Selbstbehalt im Schadenfall:
Der Selbstbehalt je Schadenfall beträgt 20% des erstattungsfähigen Schaden, mindestens 25 € pro Person. Bei Tarifen ohne Selbstbehalt enfällt dieser komplett.